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Gesundheitsreform 2011

Dank der gesetzlichen Regelungen kann der Versicherte die Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherers zum neuen Anbieter, ungefähr in Höhe des Basistarifes, mitnehmen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Wegfall der 3-Jahres-Wechselgrenze für Angestellte

Ab 2011 können sich Arbeitnehmer die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen, sich privat versichern.
Sonstige Eckpunkte der Reform:

  • Wegfall der 3-Jahres-Wechselgrenze
  • Erhöhung des GKV-Beitragssatzes von 14,9 % auf 15,5 %
  • Einfrierung des Arbeitgeber-Anteils bei 7,3 % für die Zukunft
  • Einschränkung der Leistungen bei GKV-Wahltarifen
  • Wegfall der 3-jährigen Mindestvertragsbindung bei GKV-Wahltarifen
  • Stabilisierung der Gesundheitsausgaben
  • Arzneimittelneuordnungsgesetz

Erhöhung des GKV-Beitragssatzes und Einfrierung des AG-Anteils

Der GKV-Beitragssatz (= Gesundheitsfonds) wurde von 14,9 % auf 15,5 % erhöht. Durch die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages auf 7,3 % werden künftig die Gesundheitskosten von den Arbeitskosten entkoppelt. Wird der GKV-Beitragssatz angehoben, ist diese Erhöhung allein durch den Arbeitnehmer zu finanzieren. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer auf Anforderung der gesetzlichen Kassen noch Zusatzbeiträge pro Person bezahlen.

Gesundheitsreform 2011

Die neuen Sozialversicherungswerte 2011

  2010 2011
Versicherungspflichtgrenze 4.162,50 EUR/Monat
49.950 EUR/Jahr
4.125 EUR/Monat
49.500 EUR/Jahr
Beitragsbemessungsgrenze 3.750 EUR/Monat
45.000 EUR/Jahr
3.712,50 EUR/Monat
44.550 EUR/Jahr
Gesundheitsfonds* 14,9% 15,5%
GKV-Höchstbeitrag 558,75 EUR/Monat zzgl. 73,12 EUR Pflege 575,43 EUR/Monat zzgl. 72,39 EUR Pflege


*Allgemeiner GKV Beitragssatz