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Für Angestellte, Selbständige, Freiberufler und Beihilfeberechtigte
Dank der gesetzlichen Regelungen kann der Versicherte die Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherers zum neuen Anbieter, ungefähr in Höhe des Basistarifes, mitnehmen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Ab 2011 können sich Arbeitnehmer die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen, sich privat versichern.
Sonstige Eckpunkte der Reform:
Der GKV-Beitragssatz (= Gesundheitsfonds) wurde von 14,9 % auf 15,5 % erhöht. Durch die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages auf 7,3 % werden künftig die Gesundheitskosten von den Arbeitskosten entkoppelt. Wird der GKV-Beitragssatz angehoben, ist diese Erhöhung allein durch den Arbeitnehmer zu finanzieren. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer auf Anforderung der gesetzlichen Kassen noch Zusatzbeiträge pro Person bezahlen.
| 2010 | 2011 | |
| Versicherungspflichtgrenze | 4.162,50 EUR/Monat 49.950 EUR/Jahr |
4.125 EUR/Monat 49.500 EUR/Jahr |
| Beitragsbemessungsgrenze | 3.750 EUR/Monat 45.000 EUR/Jahr |
3.712,50 EUR/Monat 44.550 EUR/Jahr |
| Gesundheitsfonds* | 14,9% | 15,5% |
| GKV-Höchstbeitrag | 558,75 EUR/Monat zzgl. 73,12 EUR Pflege | 575,43 EUR/Monat zzgl. 72,39 EUR Pflege |
*Allgemeiner GKV Beitragssatz