Analysiert & Optimiert

Neues in 2012

Überprüfung Arbeitgeberzuschuss für 2012

Private Krankenversicherer haben zu Jahresbeginn teilweise die Prämien erhöht. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihnen deshalb ein höherer Zuschuss vom Arbeitgeber zusteht.

Neue Beitragsbemessungsgrenze in 2012

Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2012 auf 3825,- Euro angestiegen, der Arbeitnehmeranteil erhöht sich daher in der Krankenversicherung auf 313,65 Euro und in der Pflegeversicherung auf 37,29 Euro. In 2012 beträgt der gesamte neue Arbeitnehmeranteil 350,94 Euro, in 2011 waren es noch 340,61 Euro gewesen.
Der Arbeitgeberanteil beträgt 2012 aufgrund der Änderung in der Krankenversicherung 279,23 Euro, in der Pflegeversicherung 37,29 Euro, insgesamt 316,52 Euro.

Einheitlicher Beitragsatz in der GKV

Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent, der Arbeitnehmeranteil 8,2 Prozent, zusammen ergibt das den aktuellen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,95 Prozent.

GKV meldet automatisch nach

Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern läuft die Nachmeldung automatisch. Ändert sich der Beitragssatz oder die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), informiert die Kasse direkt den Arbeitgeber, der daraufhin den entsprechenden Beitrag abführt.

Gesundheitsreform 2011

Die neuen Sozialversicherungswerte 2012

  2011 2012
Versicherungspflichtgrenze 4125 EUR/Monat
49.500 EUR/Jahr
4237,50 EUR/Monat
50.850 EUR/Jahr
Beitragsbemessungsgrenze 3.712,50 EUR/Monat
44.550 EUR/Jahr
3825 EUR/Monat
45.900 EUR/Jahr
allg. GKV Beitragssatz 15,50% 15,50%
allg. PVN Beitragssatz 1,95% 1,95%
GKV Höchstbeitrag 575,43 EUR/Monat
zzgl. 72,39 EUR/Monat
592,87 EUR/Monat
zzgl. 74,58 EUR/Monat
GKV Gesamtbeitrag 647,82 EUR/Monat 667,45 EUR/Monat