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Für Angestellte, Selbständige, Freiberufler und Beihilfeberechtigte
Private Krankenversicherer haben zu Jahresbeginn teilweise die Prämien erhöht. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihnen deshalb ein höherer Zuschuss vom Arbeitgeber zusteht.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2012 auf 3825,- Euro angestiegen, der Arbeitnehmeranteil erhöht sich daher in der Krankenversicherung auf 313,65 Euro und in der Pflegeversicherung auf 37,29 Euro. In 2012 beträgt der gesamte neue Arbeitnehmeranteil 350,94 Euro, in 2011 waren es noch 340,61 Euro gewesen.
Der Arbeitgeberanteil beträgt 2012 aufgrund der Änderung in der Krankenversicherung 279,23 Euro, in der Pflegeversicherung 37,29 Euro, insgesamt 316,52 Euro.
Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent, der Arbeitnehmeranteil 8,2 Prozent, zusammen ergibt das den aktuellen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,95 Prozent.
Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern läuft die Nachmeldung automatisch. Ändert sich der Beitragssatz oder die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), informiert die Kasse direkt den Arbeitgeber, der daraufhin den entsprechenden Beitrag abführt.
| 2011 | 2012 | |
| Versicherungspflichtgrenze | 4125 EUR/Monat 49.500 EUR/Jahr |
4237,50 EUR/Monat 50.850 EUR/Jahr |
| Beitragsbemessungsgrenze | 3.712,50 EUR/Monat 44.550 EUR/Jahr |
3825 EUR/Monat 45.900 EUR/Jahr |
| allg. GKV Beitragssatz | 15,50% | 15,50% |
| allg. PVN Beitragssatz | 1,95% | 1,95% |
| GKV Höchstbeitrag | 575,43 EUR/Monat zzgl. 72,39 EUR/Monat |
592,87 EUR/Monat zzgl. 74,58 EUR/Monat |
| GKV Gesamtbeitrag | 647,82 EUR/Monat | 667,45 EUR/Monat |