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Für Angestellte, Selbständige, Freiberufler und Beihilfeberechtigte
In Deutschland sind heute bereits über 2,25 Millionen Menschen pflegebedürftig, die Tendenz ist steigend. Und Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters, diese kann durch Unfall oder Krankheit unerwartet schnell eintreten.
Das Pflegetagegeld wird, je nach dem gewählten Versicherungstarif, für die drei Pflegestufen I, II oder III gezahlt, nachdem diese anerkannt worden ist. Ist die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig dann reicht das Geld der Pflegeversicherung alleine nicht aus, sie zahlt bei stationärer Pflege in Stufe 3 max. 1.510 EUR im Monat. Ein Pflegeheim kostet im Durchschnitt aber rund 3.500 bis 4.500 EUR im Monat, die fehlenden Gelder sind daher dann selbst aufzubringen.
Bis zu 100 % Erstattung der Kosten bei häuslicher, teilstationärer und stationärer Pflege Ersatzleistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige Erstattung der Aufwendungen für ärztlich verordnete bestimmte Hilfsmittel Erstattung der Aufwendungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Als erstes wird die Pflegestufe festgestellt. Dies übernimmt der medizinische Dienst der zu dem Kranken nach Hause kommt und ihn untersucht. Dann erfolgt eine Einstufung in die Pflegestufen 1-3. Es gibt die Möglichkeit einen mobilen Pflegedienst zu beauftragen oder man bemüht sich um einen Platz im Pflegeheim.